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 QUALIFIKATIONEN

 

Alle unsere festen und freien Mitarbeiter(innen) haben ein Psychologiestudium an einer Universität abgeschlossen und zusätzlich eine mehrjähige staatlich anerkannte Zusatzausbildung in Verhaltenstherapie (analog der Facharztweiterbildung bei Ärzten) sowie die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur unbeschränkten, eigenständigen Ausübung der Psychotherapie als Heilkunde im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG §1 Abs.3). Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut ist durch das PsychThG rechtlich geschützt und darf nur von Diplom-Psychologen oder Psychologen (M.Sc.) geführt werden, die nach dem Universitätsstudium eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder mindestens fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte absolviert haben.

 

Fachkundenachweise sind die Voraussetzung dafür, dass Psychotherapeuten von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen und spezifische Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die Fachkundenachweise unserer Mitarbeiterinnen finden Sie hier.

 

Alle Mitarbeiterinnen bilden sich regelmäßig in Verhaltenstherapie oder anderen psychotherapeutischen Verfahren oder Methoden fort. Wir legen Wert darauf, dass die Kenntnisse unserer Mitarbeiterinnen dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. 

 

Psychologinnen und Psychologen, die in unser Lehrpraxis eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung absolvieren, haben ein Universitätsstudium in Psychologie (Diplom oder Master of Science) abgeschlossen und bereits einschlägige berufliche Erfahrungen in der stationären psychosomatischen oder psychiatrischen Behandlung von psychischen Erkrankungen gesammelt. 

 

Unsere Praxis ist durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sozialrechtlich zugelassen. Die sozialrechtliche Zulassung (= Kassenzulassung) bezeichnet die Berechtigung eines Arztes oder eines Psychotherapeuten, Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu dürfen.